Whistleblowing – eine psychologische Perspektive

Um die Problematik Whistleblowing einzuordnen, ist es zentral zu verstehen, dass sowohl Personen, die einen Missstand melden, als auch jene, die dies unterlassen, unter erheblichen emotionalen Belastungen leiden können (vgl. McDonald & Ahern, 2002).


Für Einzelpersonen

Whistleblowing bedeutet, unrechtmäßiges, unmoralisches oder gefährliches Verhalten am eigenen Arbeitsplatz bzw. innerhalb der Organisation zu melden oder aufzudecken. Dieses Vorgehen ist – auch auf europäischer Ebene – rechtlich geregelt.

Hinweis: Es wird keine rechtliche Beratung angeboten, sondern ausschließlich psychologische Begleitung.

Verschiedene Studien zeigen, dass Whistleblower häufig erhebliche psychische – insbesondere emotionale – Belastungen erleben, die zu gesundheitlichen Beschwerden führen können. Entscheidend ist: Auch wer keine Meldung erstattet, kann psychisch stark belastet sein – z. B. durch Gewissenskonflikte zwischen Loyalität und Moral.

Der Entschluss, eine Unrechtmäßigkeit zu melden, fällt oft schwer. Der Austausch mit vertrauten Personen – z. B. Freunden oder Kolleg:innen – kann emotionale Entlastung bieten und die eigene Sichtweise schärfen.


Wann psychologische Beratung hilfreich ist

Eine psychologische Beratung kann in Whistleblowing-Kontexten sinnvoll sein:

  • Zur Klärung eigener Gedanken und Gefühle – z. B. im Hinblick auf beobachtete oder vermutete Unrechtmäßigkeiten.
  • Wenn ein sicherer Rahmen benötigt wird, um persönliche Ambivalenzen oder emotionale Spannungen anzusprechen.
  • Zur Unterstützung im Umgang mit Belastungen, die aus der Meldung oder der Unterlassung einer Meldung resultieren – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Loyalität gegenüber Kolleg:innen oder Vorgesetzten und dem eigenen moralischen Kompass.

Literatur

McDonald, S., & Ahern, K. (2002). Physical and Emotional Effects of Whistle blowing. Journal of Psychosocial Nursing and Mental Health Services, 40(1), 14–27.
https://doi.org/10.3928/0279-3695-20020101-09