Um die Problematik Whistleblowing einzuordnen, ist es zentral zu verstehen, dass sowohl Personen, die einen Missstand melden, als auch jene, die dies unterlassen, unter erheblichen emotionalen Belastungen leiden können (vgl. McDonald & Ahern, 2002).
Für Einzelpersonen
Whistleblowing bedeutet, unrechtmäßiges, unmoralisches oder gefährliches Verhalten am eigenen Arbeitsplatz bzw. innerhalb der Organisation zu melden oder aufzudecken. Dieses Vorgehen ist – auch auf europäischer Ebene – rechtlich geregelt.
Hinweis: Es wird keine rechtliche Beratung angeboten, sondern ausschließlich psychologische Begleitung.
Verschiedene Studien zeigen, dass Whistleblower häufig erhebliche psychische – insbesondere emotionale – Belastungen erleben, die zu gesundheitlichen Beschwerden führen können. Entscheidend ist: Auch wer keine Meldung erstattet, kann psychisch stark belastet sein – z. B. durch Gewissenskonflikte zwischen Loyalität und Moral.
Der Entschluss, eine Unrechtmäßigkeit zu melden, fällt oft schwer. Der Austausch mit vertrauten Personen – z. B. Freunden oder Kolleg:innen – kann emotionale Entlastung bieten und die eigene Sichtweise schärfen.
Wann psychologische Beratung hilfreich ist
Eine psychologische Beratung kann in Whistleblowing-Kontexten sinnvoll sein:
- Zur Klärung eigener Gedanken und Gefühle – z. B. im Hinblick auf beobachtete oder vermutete Unrechtmäßigkeiten.
- Wenn ein sicherer Rahmen benötigt wird, um persönliche Ambivalenzen oder emotionale Spannungen anzusprechen.
- Zur Unterstützung im Umgang mit Belastungen, die aus der Meldung oder der Unterlassung einer Meldung resultieren – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Loyalität gegenüber Kolleg:innen oder Vorgesetzten und dem eigenen moralischen Kompass.
Literatur
McDonald, S., & Ahern, K. (2002). Physical and Emotional Effects of Whistle blowing. Journal of Psychosocial Nursing and Mental Health Services, 40(1), 14–27.
https://doi.org/10.3928/0279-3695-20020101-09